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Schulausfall

Wer entscheidet, dass die Schule ausfällt?
Die Entscheidung, ob der Unterricht ausfällt, trifft grundsätzlich der Landkreis. Grundlage dieser Entscheidung ist eine Lagebeurteilung durch die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst dahingehend, ob der Schulweg durch die Witterungsverhältnisse eine besondere Gefährlichkeit darstellt und/oder ob die Schülerbeförderung durchführbar sein wird. Grundsätzlich ist in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob der Unterrichtsausfall für alle Schulformen, für das gesamte Kreisgebiet oder nur auf einzelne Bereiche/Schulen beschränkt werden kann.

Wann wird über den Schulausfall entschieden?
Die Entscheidung, ob der Unterricht ausfällt, trifft der Landkreis in der Regel bis 5.15 Uhr des jeweiligen Schultages.

Wo kann ich mich über Schulausfälle informieren?
Unmittelbar nach der Anordnung des Unterrichtsausfalls werden Rundfunksender benachrichtigt, die die Information zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten senden. Weiterhin informiert die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen www.vmz-niedersachsen.de in der Rubrik „Niedersachsen --> Schulausfälle“.

Die Entscheidung wird auch auf der Startseite des Landkreises und bei Facebook und Instagram bekanntgemacht. Darüber hinaus geht die Information an die Printmedien, die sie zum Teil in ihren Internetauftritt einstellen.

Sollten sich in der Zeit zwischen 05.15 Uhr und Schulbeginn unvorhergesehene extreme Wetterverhältnisse einstellen, kann die Bekanntgabe über den Rundfunk nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Auch in diesem Fall ist die Information jedoch über die Internetseite des Landkreises und bei Facebook und Instagram abrufbar.

Was kann ich tun, wenn kein Schulausfall angeordnet ist, ich aber eine unzumutbare Gefährdung für mein Kind auf dem Schulweg befürchte?
Auch wenn behördlich kein Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, können Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung für ihre Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen. Rufen sie dann bitte im Sekretariat Ihrer Schule an und melden Sie Ihr Kind bitte ab.

Was ist mit den Schülern, die nicht zuhause bleiben können oder zu spät vom Schulausfall erfahren?
Jede Schule ist auch bei Unterrichtsausfall geöffnet Die Aufsicht in den Schulen ist auch bei witterungsbedingten Schulausfällen gewährleistet, da angeordneter Schulausfall nicht für Lehrerinnen und Lehrer gilt. Die Aufsicht der Kinder ist auch in solchen Fällen sichergestellt, in denen aufgrund extremer Witterungsverhältnisse, die erst während des laufenden Unterrichts eintreten, ein vorzeitiges Schulende durch die Schulleitung angeordnet wird.

Sind die Kindertagesstätten auch von einem Schulausfall betroffen?
Für die Kindertagesstätten gibt es keine Notwendigkeit der Betriebsschließung, da die Kinder im Gegensatz zu Schulkindern grundsätzlich von den Eltern gebracht und abgeholt werden. Es besteht auch im Gegensatz zur Schulpflicht keine Kita-Pflicht, von der wir durch Betriebsschließung befreien müssten. Die Eltern können selbst entscheiden, wie sie agieren.