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Flächenkonzept für Freiflächenphotovoltaik - Potentialflächenanalyse zur räumlichen Steuerung

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen stellt eine klimapolitische Notwendigkeit dar, ohne die die Ziele der Energiewende nicht zu erreichen sind. Der Bedarf an Photovoltaikanlagen und dementsprechend an den dafür notwendigen Flächen wird in den kommenden Jahren deutlich steigen. Dabei werden Anlagen auf Dächern, Fassaden oder technischen Einrichtungen nicht ausreichen, auch wenn das Potenzial hier noch bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Insofern ist zur Erfüllung der Ziele der Energiewende neben Solaranlagen im Gebäudebereich auch der weitere Ausbau von Freiflächenphotovoltaik (FFPV) erforderlich. Der Landkreis Hameln-Pyrmont als Träger der Regionalplanung sah daher die Notwendigkeit, eine Potenzialflächenanalyse auf Kreisebene als Teil eines gesamträumlichen Konzeptes für die Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaik zu erarbeiten. Ziel war es dabei, eine empfehlende Grundlage für eine Angebots- bzw. Positivplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, in deren Zuständigkeit die Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaik über die kommunale Bauleitplanung liegt, bereitzustellen. Der regionale, landkreisweite Ansatz der Potenzialflächenanalyse war gegenüber einem lokalen Ansatz sinnvoller, da durch den größeren Betrachtungsraum in ausreichendem Umfang vergleichsweise konfliktarme Flächen für Standorte anhand landkreisweit einheitlicher Kriterien ermittelt werden konnten.

Als Ziel dieser landkreisweiten Untersuchung wurden die am besten geeigneten (konfliktarmen) Flächen identifiziert, um dort den Ausbau mit Freiflächenphotovoltaik zu ermöglichen. Als Ergebnis ist festzustellen, dass mit 7,05 % ausreichend Flächen, so genannten sonstigen Gunstraum, zur Verfügung stehen würden, um das klimapolitische Ziel des Landes von 0,47 % zu erfüllen. Selbst mit Flächen die nach EEG unter die Förderkulisse fallen (1,50 %, Gunstraum nach EEG) könnte das Ziel erreicht werden. Lediglich Flächen die nach der Änderung des BauGB privilegiert sind, also ohne B-Plan umgesetzt werden könnten, würden mit 0,11 % (Gunstraum nach BauGB) nicht genügen. Städte, Gemeinden und Investoren sollen bewusst auf die genannten Flächen gelenkt werden, um dadurch sensible Bereiche im Landkreis zu schonen.

Das Flächenkonzept wurde in der vom Landkreis eingerichteten AG Wind und Sonne von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie dem Institut für Solarenergieforschung GmbH (ISFH), dem Landvolk Weserbergland und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen begleitet und abgestimmt.

Das Flächenkonzept mit den dazu gehörigen Karten definiert dabei das erste, kreisweite Arbeitspaket des Landkreises. Das zweite Arbeitspaket für die Städte und Gemeinden, das eine detailliertere Betrachtung der Flächen beinhalten könnte, sowie das weitere Vorgehen zur Ausweisung von Flächen liegt in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Die Untersuchungsergebnisse des Flächenkonzeptes stellen daher vor allem eine Grundlage und Empfehlung für die Bauleitplanung dar.