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Gemeinschaftsaufgabe: "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Für die GRW-Förderung ausgeschlossene Wirtschaftsbereiche

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Aquakultur
  • Fischerei, soweit nicht Verarbeitung und Vermarktung
  • Eisen- und Stahlindustrie gemäß Artikel 2 Nummer 43 AGVO
  • Bergbau
  • Abbau von Sand, Kies, Ton und Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion
  • Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
  • Baugewerbe, mit Ausnahme der in der Positivliste aufgeführten Bereiche
  • Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel
  • Transport- und Lagergewerbe
  • Krankenhäuser, Kliniken und Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen
  • Kunstfaserindustrie
  • Beihilfen an ein Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen
  • Flughäfen
  • Unternehmen, deren Haupttätigkeit unter Abschnitt K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 fällt
  • Unternehmen, deren Haupttätigkeit unter die Klasse 70.22 „Unternehmensberatung“ (außer technische Unternehmensberatung) der NACE Revision 2 fällt

 Zudem in Niedersachsen nicht geförderte Wirtschaftszweige sind

  • Waffenherstellung und -handel
  • Herstellung von und Handel mit Erotikartikeln
  • Bars, Diskotheken, Gaststätten
  • Fitnesscenter
  • Kegel- und Bowlingbahnen
  • Go-Kart-Bahnen und sonstige fahrgeschäftsähnliche Einrichtungen
  • Golf- und Tennisanlagen
  • Callcenter
  • Tierpensionen
  • Tierausbildungsstätten
  • Tierzuchtbetriebe
  • Dentallabore
  • Mobile Dienstleistungen
  • Personenbezogene Dienstleistungen
  • Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verwertung von Rohstoffen stehen, die mithilfe von Altkleider- bzw. Altschuhcontainern oder aus Haustürsammlungen beschafft werden
  • Freiberufler
  • Steuerberatungsgesellschaften, soweit diese nicht einer der Ziffern der Positivliste zugeordnet werden können
  • Zeitarbeit