Reifen ablagern verboten!
Als untere Abfallbehörde weist der Landkreis Hameln-Pyrmont mit einem Schild jetzt deutlich sichtbar darauf hin, dass die Ablagerung von Reifen auf dem Grundstück „Auf der Glashütte 12“ in Bad Münder verboten ist.
Die Lagerung der Altreifen wird rechtlich als illegale Abfallablagerung eingestuft und begründet damit einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Nach Einschätzung der Kreisverwaltung geht von der illegalen Reifenlagerung zwar keine akute Umweltgefährdung vor, dennoch wurden verwaltungsrechtliche Schritte zur Beseitigung der Altreifen und Untersagung der Ablagerung weiterer Reifen eingeleitet.