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17.01.2024

Landkreis übernimmt Waffenangelegenheiten und Sprengstoffaufgaben der Städte Hameln und Bad Pyrmont

Seit dem 1. Januar 2024 ist der Landkreis Hameln-Pyrmont zuständige Waffenbehörde für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Bislang haben die Städte Hameln und Bad Pyrmont diese Aufgaben in eigener Zuständigkeit in ihren Rathäusern wahrgenommen.

Außerdem haben sich der Landkreis und die beiden Städte darauf verständigt, dass auch die Erlaubnisse zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich künftig ausschließlich im Hamelner Kreishaus erteilt werden. So kann gewährleistet werden, dass die Antragsteller eine einheitliche Ansprechperson haben. Zuständig sind Herr Möhle, Telefon: 05151/903-2507, E-Mail  e.moehle@hameln-pyrmont.de und Frau Nolte, Telefon 05151/903-2506, E-Mail a.nolte@hameln-pyrmont.de

Für die Silvesterverkaufsanzeigen und Genehmigungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen wie z. B. Goldener Sonntag und Grenzbeziehung bleiben weiterhin die Städte zuständig.

Für die übrigen Gemeinden im Landkreis Hameln-Pyrmont haben sich keine Zuständigkeitsveränderungen ergeben. Sämtliche Dienstleistungen der Waffenbehörde sind auf dem Serviceportal zu finden.