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30.08.2023

Kreisstraße 5 - Osterwalder Straße eine »Rennstrecke«? Landkreis ermittelt Daten zum Verkehrsgeschehen

In den zurückliegenden Jahren haben sich wiederholt Einwohner des Ortes Osterwald mit der Forderung nach einer weitergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung für die Kreisstraße K 5 zwischen dem Ortsausgang Osterwald und der Straße „Auf der Glashütte“ an die Kreisverwaltung gewandt. Begründet werden diese Forderungen mit permanenten Geschwindigkeits-überschreitungen und der sich daraus ergebenden Gefährdung von Schulkindern auf dem Weg zu den Bushaltestellen an der Osterwalder Straße sowie zum dortigen Spielplatz.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont hat die Situation vor Ort durch wiederholte Geschwindigkeitsüberwachungen im Blick. Trotzdem wurden die Beschwerden zum Anlass genommen, die Situation nun umfassend und ergebnisoffen zu beleuchten. Hierzu wurden neben einem Seitenradarmessgerät des Landkreises auch Zählplatten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingesetzt, um jeweils über einen längeren Zeitraum die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sowie auch die jeweiligen Verkehrsmengen festzustellen.

Diese Messungen konnten jedoch die von den Beschwerdeführern wahrgenommene Situation nicht bestätigen. Vielmehr wurde ein weitgehend unauffälliges Geschwindigkeitsniveau festgestellt. Dies entspricht auch den Erkenntnissen aus den in zurückliegenden Jahren wiederholt durchgeführten repressiven Geschwindigkeitsmessungen. Die Anzahl der dabei festgestellten Überschreitungen ist im Verhältnis zu vergleichbaren Messstellen unterdurchschnittlich.

„Sowohl die verdeckten Verkehrsmessungen von Landesbehörde und Landkreis über einen längeren Zeitraum als auch die jeweiligen „scharfen“ Messungen zeigen, dass die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h von den Verkehrsteilnehmenden weitgehend akzeptiert wird“, erläutert der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Andreas Stemme.

„Um aber auch weitere mögliche Gefahrenpunkte zu betrachten, haben wir die tatsächlichen Querungen an der Mittelinsel zu unterschiedlichen Zeiten gezählt – selbstverständlich an Schultagen außerhalb der Ferien“, so Stemme weiter. Hierbei konnten in Spitzenzeiten vier zu Fuß Gehende pro Stunde bei gleichzeitig festgestellten 138 Fahrzeugen gezählt werden.

Damit eine (weitergehende) Beschränkung des fließenden Verkehrs – hier die gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h – entsprechend den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeordnet werden darf, muss aufgrund besonderer örtlicher Umstände eine konkrete Gefahr vorliegen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung wichtiger Rechtsgüter (z.B. Leben, Gesundheit, Eigentum) erheblich übersteigt.

Ein Unfallgeschehen mit zu Fuß Gehenden wurde in den vergangenen Jahren von der Polizei nicht registriert, auch das sonstige Unfallgeschehen ist unauffällig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wird von den Verkehrsteilnehmenden weitgehend eingehalten, eine sichere Querungsmöglichkeit in Form einer Mittelinsel ist vorhanden.

Die vom Verordnungsgeber geforderte konkrete Gefahrenlage aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse kann mithin nicht festgestellt werden. Damit ist eine Beschränkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h nicht zulässig.

„Wir werden die Situation aber auch weiterhin beobachten und in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsmessungen in dem Bereich durchführen“, so Andreas Stemme abschließend.