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04.04.2020

Informationen zur Stichwahl / Übersicht der Wahlämter


Die Stichwahl zur Landratswahl 2020 findet aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich per Briefwahl statt. Das Datum der Stichwahl ist der 5. April 2020. Wahllokale sind an diesem Wahlsonntag jedoch nicht geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten vom zuständigen Wahlamt der Heimatkommune zugesendet, soweit sie noch keine Unterlagen erhalten haben. Ein gesonderter Briefwahlantrag muss nicht gestellt werden.

Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, den 5. April 2020,  um 18.00 Uhr im Briefkasten der auf dem gelben Umschlag angegebenen Anschrift eingegangen sein, damit die Stimme bei der Auszählung berücksichtigt wird. Die Briefkästen der Rathäuser werden um 18.00 Uhr durch die jeweiligen Wahlämter noch einmal geleert.

In Fällen, in denen die  Briefwahlunterlagen durch den Postdienstleister nicht zugestellt werden können, werden diese Sendungen wieder den Wahlämtern übergeben und dort gesammelt.

Bis Sonntag, den 5. April 2020, 18.00 Uhr werden bei den Wahlämtern nicht zustellbare Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Ob die Unterlagen nicht zugestellt werden konnten, kann telefonisch bei dem zuständigen Wahlamt erfragt werden.

Alle Wahlberechtigten die am 2. April 2020 noch keine Briefwahlunterlagen per Postzustellung vorliegen haben, können sich an das zuständige Wahlamt melden. Bis Samstag, den 4. April 2020, 12.00 Uhr kann ein neuer Wahlschein ausgestellt werden, wenn der von Amts wegen ausgestellte Wahlschein nicht zugegangen ist.   Es wird in diesen Fällen empfohlen, die Briefwahlunterlagen direkt bei der zuständigen Kommune in Empfang zu nehmen. Vorab wird um eine telefonische Abstimmung mit dem Wahlamt gebeten.

Die Wahlämter in den Rathäusern sind am Samstag, den 4. April 2020 (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie am Sonntag, den 5.April 2020 (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr) wie folgt erreichbar: 

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Anleitung für die Stimmabgabe durch Briefwahl