Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt
28.09.2023

Goldene Ratte 2023 - Welches Unternehmen ist ein Leuchtturm für die Inklusion?

Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Hameln ist der Beirat für Menschen mit Behinderung auch in diesem Jahr wieder auf der Suche nach einem Unternehmen, das den Inklusionspreis „Goldene Ratte“ verdient.

In Deutschland sind die Arbeitslosenzahlen von Menschen mit Behinderung   um 5,6 %  laut der Rehadat- Statistik der Bundesagentur für Arbeit in den letzten 2 Jahren gestiegen.

„Das ist mehr als bedauerlich, wenn man bedenkt, dass in sehr vielen Branchen händeringend Fachkräfte gesucht werden“, meint Nina Schaper, die Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderung im Landkreis Hameln -Pyrmont. „Aber leider haben viele Unternehmen immer noch nicht das Potenzial von Menschen mit Handicap erkannt. Dabei ist die Bandbreite von Behinderungsarten vielfältiger als man denkt. Da ist für jede Branche etwas dabei“, so die Überzeugung der Vorsitzenden.

Neben Aufklärung und Beratung bieten die Arbeitsagenturen und Jobcenter viele Förderangebote, die speziell auf Menschen mit Behinderung und  Unternehmen zugeschnitten werden.

Dass Inklusion am Arbeitsplatz gelingen kann, beweist auch die „Goldene Ratte“. „Die Gewinner des Inklusionspreises sind Leuchttürme und beweisen, dass Inklusion in der Arbeitswelt hervorragend funktioniert. Sie kommen aus den verschiedensten Branchen: Einzelhandel, Elektro, Stadtwerke, Radio und die Sparkasse“, betont Birgül Akdagli, die als Teamleiterin des Reha-Bereichs in der Agentur für Arbeit Hameln das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung verantwortet.

Der diesjährige Gewinner soll in einer offiziellen Feierstunde am 4. Dezember 2023 im Kreishaus vorgestellt und prämiert werden.  

Bis zum 3. November 2023 freuen sich der Beirat und die Agentur für Arbeit Hameln auf Bewerbungen aus Unternehmen jeder Branche, die Menschen mit Behinderung beschäftigen und folgende Kriterien erfüllen:

  • Beschäftigung oder Ausbildung von Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt mit oder ohne Förderung  
  • Einhaltung der Quote für Menschen mit Behinderung in Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden  

„Ich kann mir sowohl das kleine Restaurant mit einem Chef und drei Mitarbeitenden als Gewinner vorstellen als auch den Großkonzern mit 500 Mitarbeitern“, so Schaper, „jeder darf ein Unternehmen benennen - Menschen mit oder ohne Behinderung, Kunden, Mitarbeitende, Arbeitgeberverein, Gewerkschaft und auch der Chef selbst.“

Die Entscheidung über den diesjährigen Gewinner trifft eine Jury aus Vertreter*innen der Kreisverwaltung, dem Beirat sowie der Agentur für Arbeit. 

Die Bewerbung und Vorschläge können an den Landkreis Hameln-Pyrmont, Beirat für Menschen mit Behinderung, Süntelstr. 9, 31785 Hameln per Post oder an Beirat-fuer-Menschen-m-B-hmpy@web.de per Mail formlos gesendet werden.