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16.01.2024

Führerscheinumtausch - Stichtag 19.01.2024 für die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970

Aufgrund des vergangenen Stichtages am 19.01.2024 zum Umtausch der Führerscheine für die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 ergibt sich, wie auch im letzten Jahr, bei der Führerscheinstelle eine sehr starke Nachfrage nach Terminen. Damit verbunden ist eine entsprechende Terminvorlaufzeit von derzeit ca. 6 Wochen.

Das derzeitige Terminangebot kann aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen – auch krankheitsbedingte Ausfälle bzw. unbesetzte Stellen wirken sich aus - nur bedingt ausgeweitet werden. Vereinzelt sind kurzfristige Termine aufgrund Terminabsagen anderer Kunden buchbar, außerdem werden auch einige Termine in der Regel täglich freigeschaltet. Darüber hinaus wird ein „Notfallkontingent“ für Kunden vorgehalten. Dieses ist aber ausschließlich für Fälle vorgesehen, in denen die Fahrerlaubnis ausläuft (z.B. bei LKW-Fahrern und Verlängerungen von Fahrgastbeförderungen) und zwingend verlängert werden muss. Das ist beim Führerscheinumtausch aber nicht der Fall.

Der alte „Lappen“, also das nachweisende Dokument, wird nach Ablaufdatum zwar ungültig, nicht jedoch die im Einzelnen erteilte Fahrerlaubnis. Das heißt, dass das Fahrzeug weiter unbefristet gefahren werden darf. Damit wird zwar nach der Umtauschfrist formal eine Ordnungswidrigkeit begangen. Aufgrund der auch polizeilich bekannten Situation ist momentan aber nicht davon auszugehen, dass bei Vorlage von abgelaufenen Altführerscheinen der Verstoß mit einer Verwarnung von 10 Euro sanktioniert wird.

Wichtig ist, dass es als Alternative zum persönlichen Termin vor Ort für die Kunden auch ein Online-Verfahren für die Umstellung gibt. Nach der Antragstellung online müssen nur noch das entsprechende Formblatt mit der Unterschrift, ein Passbild sowie der alte Führerschein an die Führerscheinstelle übermittelt werden. Eine persönliche Vorsprache ist weder zur Antragstellung noch zur Abholung erforderlich. Das spart den Bürgerinnen und Bürgern viel Zeit und Wege, hilft aber auch der Führerscheinstelle bei der Abarbeitung der enormen Antragsmengen.      
Bei der Nutzung des Online-Verfahrens zur Umstellung druckt sich der Kunde nach Bezahlung der Gebühr eine Bescheinigung über den Nachweis der Antragstellung zum Führerscheinumtausch aus. Darin wird bestätigt, dass das Führerschein-Dokument zwecks Umstellung der Führerscheinstelle vorliegt.

Alle alten Papier-Führerscheine werden nach Bearbeitung der Umstellung bis zum jeweiligen Stichtag befristet. Sollte die Umtauschfrist dagegen bereits abgelaufen sein, wird der Führerschein ungültig gemacht. Anschließend erhalten die Bürgerinnen und Bürger ihr altes Dokument mit der Post als „Erinnerungsstück“ zurück.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.