Der Pflegestützpunkt informiert!
Wir dürften freudig verkünden, dass die Pflegeleistungen für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger verbessert wurden!
Zum 1. Januar 2024 werden die Pflegeleistungen angepasst und verbessert, um noch besser auf die Bedürfnisse unserer Pflegebedürftigen einzugehen.
Das Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung sicherzustellen. Daher hat die Bundesregierung eine Pflegereform verabschiedet (PUEG), um Ihnen und Ihren Familienmitgliedern mehr Unterstützung und Pflege zukommen zu lassen.
Die neuen Pflegeleistungen treten ab den 1. Januar 2024 in Kraft. Dies bedeutet, dass Sie ab dem neuen Jahr von den verbesserten Leistungen profitieren können, unter anderem gelten:
- Erhöhung des Pflegegeldes um 5%
- Anhebung der Sachleistung um 5%
- Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige
- Besserer Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld
- Erhöhter Zuschlag zu Pflegekosten in stationärer Pflege
Für weitere Informationen und individuelle Beratung wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes.