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26.02.2024

Ausstellung und Verlängerung des Jagdscheins

Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen. Die Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk ist ebenfalls erforderlich. 

Welche Unterlagen benötigt man für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheins?

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

Weitere Informationen und die Formulare zur Beantragung des Jagdscheins finden Sie hier.