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Einheitlicher Ansprechpartner

Am 28.12.2009 wurden die wesentlichen Regelungen der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt worden.

Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, Bürokratieabbaus und die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. 
 
Der Dienstleistungserbringer hat nunmehr die Möglichkeit, den sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner" in Anspruch zu nehmen. Dieser steht für ihn als Mittler für komplexe Verwaltungsverfahren im direkten Kontakt mit der jeweils zuständigen Behörde. Über die "Einheitlchen Ansprechpartner" können Dienstleister alle dienstleistungsrelevanten Verfahren und Formalitäten abwickeln. Selbstverständlich können Sie sich auch wie bisher unmittelbar an die zutändigen Behörden werden.

Wenn Sie in Niedersachsen im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eine Dienstleistung anbieten oder ein Unternehmen bzw. eine Niederlassung gründen möchten, dann finden Sie im Dienstleisterportal des Landes alle dafür nötigen Informationen und Unterstützungen, um Ihre Antragsverfahren online oder im direkten Behördenkontakt duchzuführen.