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22.05.2020

Terminkontingent für Zulassungsstelle wird erhöht!

Trotz der Schließung des Kreishauses am 16. März 2020  hat die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes Vorkehrungen getroffen, um den Betrieb weitgehend aufrecht zu erhalten. Bereits seit dem 18. März 2020  konnten Vorgänge zur Fahrzeugzulassung  in begrenztem Umfang nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Mit steigender Nachfrage ab Mitte April wurde es für die Kunden jedoch zunehmend schwieriger, in einem angemessenen Zeitrahmen Termine zu buchen. Zwischenzeitlich sind unter Berücksichtigung eines größtmöglichen Infektionsschutzes für Kunden und Mitarbeitende auf der einen Seite und eines sachgerechten Dienstbetriebes auf der anderen Seite verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität umgesetzt worden. Deshalb können ab dem 25. Mai 2020  zusätzliche Termine zur Buchung über das Online-Portal freigeschaltet werden. Gleichzeitig steigt durch diese Anpassungen allerdings auch das Risiko für die Kunden, trotz Termins eine gewisse Wartezeit in Kauf nehmen zu müssen.

Darüber hinaus  ist es ab sofort möglich, vorübergehend auch am Mittwochnachmittag von 13.30 bis 15.00 Uhr Termine zu buchen.

„Ich freue mich, dass wir auf die vermehrte Nachfrage nach Zulassungsterminen   mit einer Erhöhung des Angebotes reagieren können“, betont Andreas Stemme, Leiter des Straßenverkehrsamtes und bittet darum,  „nur Termine zu buchen, die auch tatsächlich benötigt werden.  Gebuchte Termine, die nicht mehr gebraucht werden, sind wiederum zeitnah abzusagen, damit diese anderweitig vergeben werden können.“ Zuletzt waren die Planungsabläufe stark beeinträchtigt, weil praktisch jeder 5. Termin nicht wahrgenommen wurde.  

 „Es ist hilfreich, wenn die für den Zulassungsvorgang  notwendigen Unterlagen vollständig bzw. ausgefüllt mitgebracht werden. Zudem sollte unbedingt das Wunschkennzeichen bereits online reserviert und idealerweise mitgebracht werden, da das Aussuchen vor Ort aufgrund des derzeitigen Ablaufs nicht möglich ist“, ergänzt Olaf Weinert, Teamleiter der Zulassungsstelle.   

Die neuen Regelungen sind ein Schritt zurück zur Normalität, „gleichwohl müssen wir aber zum Schutz aller Beteiligten, wie in vielen anderen Bereichen auch, weiter mit einem eingeschränkten Ablauf leben, zu dem neben der Einhaltung des Mindestabstandes auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehört“, so Stemme abschließend.  

Informationen zur Online- Terminvergabe und zur Wunschkennzeichen- Reservierung sowie eine Übersicht über die benötigten Unterlagen sind hier zu finden.