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Abfallbehörde

Die Abfallbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont ist sowohl eine moderne Dienstleistungseinrichtung als auch als Überwachungsinstrument zur Durchsetzung der ihr im Rahmen des 'übertragenen Wirkungskreises' durch Bundes- und Landesgesetze zugewiesenen Aufgaben im Bereich des Abfallrechts.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Abfallbehörde gehört die Abfallerzeugerberatung mit der Zielsetzung die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zur Ressourcenschonung, Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen umzusetzen und somit präventiv zu handeln.

Die Abfallbehörde trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Schäden und Gefahren für die Umwelt durch schädliche Bodenveränderungen und illegal behandelte oder abgelagerte Abfälle.

Weiterhin ist die Abfallbehörde zuständig für die Abfallerzeugerüberwachung bei Betrieben, die nicht der Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht unterliegen. Sie genehmigt und überwacht Im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzrechtes Altauto-Demontagebetriebe.

Zu den Aufgaben zählt auch die Überwachung auf Grundlage der bundesrechtlichen Verordnungen zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht (Verpackungs-/Batterie-/Bioabfall-/Altholz-/Batterie-/Altöl-/Nachweisverordnung usw.).

Des Weiteren obliegt die Überwachung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung nach der Klärschlammverordnung und die Entscheidungen über Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zur Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen der Abfallbehörde.

Wenn Sie weitergehende Informationen suchen geht es hier zu den Einzelbegriffen/Schlagworte:

  • Abfallrechtliche Überwachung
  • Ablagerung
  • Sammlung
  • Altautos
  • Klärschlamm etc.