Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt

Leistungsbeschreibung

Hier finden Sie die Angebote der "Frühen Hilfen". Die Angebote bereiten auf die neue Familiensituation vor. Sie unterstützen auch gewordene Eltern beim Zusammenwachsen mit dem Kind. Die Angebote sind aus vielen Bereichen, wie z.B. Gesundheit, Finanzen, Erziehung und Freizeit.
Einfach gesagt: Wir möchten dazu beitragen, dass Sie und Ihre Kinder sich in unserem Landkreis wohlfühlen.  

Was sollte ich noch wissen?

Bei Mitteilungen oder Meldungen bezüglich einer Kindeswohlgefährdung bitte anrufen unter 05151 / 903-3434, dort wird Ihre Meldung aufgenommen und bearbeitet.

Frühe Hilfen Elternfilm

„Frühe Hilfen“ sind auch Informationen für Schwangere und Eltern. Darin steht, wie und wo sie ihre Kinder gut versorgen können. Um solche Informationen zu bekommen, wurden im Landkreis Hameln-Pyrmont zwei Bücher erstellt. Zum einen gibt es für Eltern das Schwangerschaftshandbuch. Im Schwangerschaftshandbuch stehen viele Angebote für werdende Eltern. Die Informationen aus unserem Landkreis möchten Sie durch die Schwangerschaft begleiten. Zudem sind in unserem Schwangerschaftsfahrplan Vorbereitungen auf die Geburt zusammengestellt. Diese sind zeitlich geordnet. Es ist ein Planungskalender, wann welche Angebote in Anspruch genommen werden können.
Zum anderen gibt es das Familienhandbuch „vom ICH zum WIR“, in dem ebenfalls viele Informationen für Eltern von Neugeborenen bereitgestellt sind. 

Zu den beiden Handbüchern gibt es jeweils eine kurze Erklärung in verschiedenen Sprachen, dass in diesen viele Adressen aus dem ganzen Landkreis zu Angeboten für Schwangere bzw. für Familien mit Kindern von 0-3 Jahren aufgelistet sind:
Erklärung in verschiedenen Sprachen zum Schwangerschaftshandbuch 
Erklärung in verschiedenen Sprachen zum Familienhandbuch 

Was Kindertagespflege ist, können Sie sich in dem Film vom Bundesverband für Kindertagespflege ansehen, welcher in 10 Sprachen zur Verfügung steht. Wenn Sie Adressen von Kindertagesstätten suchen, können Sie im Familienhandbuch "vom ICH zum WIR" nachsehen.

Weitergehende Informationen zu den „Frühen Hilfen“ sind auch hier zu finden.

Neben diesen beiden Zusammenstellungen gibt es noch eine Übersicht, ab welchem Lebensalter die Angebote der Frühen Hilfen im Landkreis Hameln-Pyrmont ansetzen und über welchen Zeitraum sie sich erstrecken. Zugleich sind die Angebote - von unten angefangen - in vier Kategorien eingeteilt:

Der vierte Bereich, der sich oben in knapper Form anschließt, zielt mit seinen Angeboten auf stärkere Belastungssituationen in Familien ab und fällt nicht mehr in den Bereich der „Frühen Hilfen“. Diese Angebote sind daher nur zusammenfassend erwähnt.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den „Frühen Hilfen“. 

Das Buch „Modellprojekt - Guter Start ins Kinderleben“ ist hier zu finden.

Hier gibt es telefonische Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Eltern: 

Angebote, Informationen und Tipps für die Zeit zuhause 

Bildung ist bunt! Bildung kann Spaß machen! Freundschaft ist Bildung!

Dieses und vieles mehr haben 5 Kinder zwischen 7 und 11 Jahren dem Landkreis Hameln-Pyrmont aufgezeigt, als die Fachstelle Frühkindliche Bildung & Frühe Hilfen vom Dezernat Jugend mit ihnen zur Bildungswoche ins Gespräch gekommen ist. Was die Kinder gesagt haben, wird im 1. Teil des Video-Podcasts zur Bildungswoche in 2021 dargestellt. Viel Spaß beim Schauen der bunten Antworten! Und vielen Dank an die Mitwirkenden!

Kinder haben Rechte. Wie sehen sie das? Was haben sie dazu für eine Meinung und Ideen? Wie lebt die Kreisverwaltung das?

5 Kinder zwischen 7 und 11 Jahren zeigen es auf. Herzlichen Dank dafür!!!
Zum Thema „Kinderrechte jetzt!“ als Motto vom Weltkindertag 2021 möchte der 2. Video-Podcast des Landkreises Hameln-Pyrmont darüber berichten.
Viel Spaß beim Schauen der bunten Antworten der Kinder!

Rechtsgrundlage

§§ 1 ff. des Sozialgesetzbuches VIII auf dem Stand des Bundeskinderschutzgesetzes (SGB VIII) und §§ 1ff. des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)