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Personalrat

Die Interessenvertretung aller Mitarbeitenden der Kreisverwaltung

Der Personalrat besteht aus 11 Mitgliedern:

9 Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Beschäftigten (Sara Mummert, Annika Ziercke, Javed Shah, Uta Seebaum, Frank Queren, Uwe Hannigk, Jennifer Hoffmann, Kristin Langer und Marion Weiner) und
2 Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Beamtinnen und Beamten (Lisa Hartmann und Jürgen Schöpe).

Die Mitglieder des Personalrats sind alle vier Jahre neu zu wählen. Die derzeitige Amtsperiode dauert bis zum Frühjahr 2028.

An den Sitzungen jeden Donnerstag nehmen außerdem die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung teil.

 

Die Aufgaben des Personalrats werden bestimmt durch das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG):

Zentrale Aufgabe ist es, die sozialen und persönlichen Belange der Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse und ihrer Arbeitsplätze gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Außerdem überprüft der Personalrat die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Gleichbehandlungsgrundsätzen.

Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen.

Personelle Maßnahmen sind z.B. Beförderungen, Versetzungen, Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten und Kündigungen. Um Einstellungen nachvollziehen zu können, ist ein Mitglied vom Personalrat bei Vorstellungsgesprächen dabei, da auch diese mitbestimmungspflichtig sind (inkl. Eingruppierung und Stufenzuordnung).

Soziale Maßnahmen sind z.B. Regelungen der Arbeitszeit und der Rufbereitschaften. Diese Regelungen stehen in Dienstvereinbarungen, die zwischen der Dienststelle und dem Personalrat geschlossen wurden und im Intranet nachzulesen sind.

Organisatorische Maßnahmen sind z.B. die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und die Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung zu überwachen, Stichwort Digitalisierung.

Bei den Themen Gestaltung der Arbeitsplätze, Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist der Personalrat ebenfalls in der Mitbestimmung und außerdem Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) und im Steuerungskreis Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Auch bei den sicherheitstechnischen Begehungen ist immer ein Mitglied vom Personalrat dabei, genauso wie bei BEM-Gesprächen, wenn dies gewünscht ist.