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17.10.2023

Informationen zum Verbraucherschutzportal »www.lebensmittelwarnung.de«

Auf der Internetseite „www.lebensmittelwarnung.de“ können sich Verbraucherinnen und Verbraucher zentral über Rückrufe von Unternehmen und Warnungen von Behörden zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Mitteln zum Tätowieren und Bedarfsgegenständen in Deutschland informieren.

Gemeint sind damit Produkte, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen schon bei den Verbrauchern befinden.

„Produkte wie Lebensmittel, kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren und Bedarfsgegenstände, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Sie sind dann nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind“, erklärt Dr. Peter Bolten, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landkreis Hameln-Pyrmont.

Das Portal umfasst Meldungen zu Produkten der Kategorien Lebensmittel, kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren und Bedarfsgegenstände.

Erkennt der Unternehmer z. B. durch Eigenkontrollen, dass ein von ihm hergestelltes Produkt den Anforderungen der Sicherheit nicht entspricht, so leitet er unverzüglich Verfahren ein, um das betreffende Produkt vom Markt zunehmen - die sogenannte Rücknahme.

Wenn aber das Produkt die Verbraucher bereits erreicht haben könnte, informiert der Unternehmer die Verbraucher effektiv über die Rücknahme und ruft das betroffene Produkt zurück – der sogenannte Rückruf. Für den öffentlichen Rückruf eines gesundheitsgefährdenden Produkts ist in erster Linie der Unternehmer selbst verantwortlich.

In beiden Fällen unterrichtet das Unternehmen seine zuständige Behörde vor Ort (Sitz des Unternehmens). Erster Ansprechpartner für Lebensmittelunternehmen im Landkreis Hameln-Pyrmont ist das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

„Da Unternehmen die Warnungen nicht selbst auf dem Verbraucherschutzportal veröffentlichen können, leiten wir als Behörde die Information zum Rückruf je nach landeseigenen Verwaltungsaufbau an die Oberen bzw. Obersten Landesbehörden wie Landesministerien, Senatsverwaltungen oder Landesämter weiter, welche dann die Einstellung und das Veröffentlichen der Meldung auf dem Portal einleiten“, so Dr. Bolten.

Die Behörden der Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizieren auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). In der Regel handelt es sich um Hinweise auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch die Unternehmer. Erfasst werden einschlägige Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte sowie kosmetische Mittel, Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucherinnen und -verbraucher abgegeben wurden.

Zusätzlich können auf www.lebensmittelwarnung.de weitere für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutsame Informationen veröffentlicht werden.

Mit dem Portal „Lebensmittelwarnung.de“ wird deutlich mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen. Mit einem kurzen Blick informiert die Seite über aktuelle Rückrufe und behördliche Warnungen zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Mitteln zum Tätowieren und Bedarfsgegenständen in Deutschland.

Mehr zu diesem Thema unter  BVL - Lebensmittel (bund.de)