Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt
30.10.2023

Hinweise zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine Viruserkrankung bei Wiederkäuern wie Schafen, Ziegen, Rindern, Alpakas und Lamas und Wildwiederkäuern und hat in der letzten Woche Niedersachsen erreicht. Die Virusinfektion mit dem Virustyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist bisher nur im Landkreis Ammerland bestätigt nachgewiesen. Dennoch verliert dadurch das Land Niedersachsen den Status „seuchenfrei“. Damit verbunden sind Einschränkungen beim Handel und beim Verbringen von Wiederkäuern.

Empfänglich sind alle Wiederkäuer, insbesondere Schafe und Lämmer können schwer daran erkranken und auch versterben.  Von der Erkrankung betroffene Tiere haben Fieber, wirken matt und können lahmen. Im Maul- und Klauenbereich können sich Bläschen bilden. Typisch sind Speichelfluss und eine geschwollene blaue Zunge. 

Grundsätzlich können Tiere mit einer Impfung gegen eine BTV-Infektion geschützt werden. Für den aktuell grassierenden BTV-Serotyp 3 steht momentan kein in Deutschland zugelassener Impfstoff zur Verfügung, so dass die Tiere derzeit nur durch die Behandlung mit Insektiziden, den sog. Repellentien,  und Insektenschutznetzen gegen die übertragenden Mücken geschützt werden können.

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung bittet um Wachsamkeit und  fordert alle Halterinnen und Halter von Wiederkäuern auf, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine BTV-Infektion hindeuten, sofort das Amt für Veterinärwesen oder den Tierarzt zu informieren. 

„Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen völlig ungefährlich ist. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten von Tieren, die möglicherweise infiziert sein könnten, ist bedenkenlos“, erklärt Dr.  Himmelsbach vom Landkreis Hameln-Pyrmont.

Tierhalter können sich hier über aktuellen Verbote und Beschränkungen informieren.