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Naturschutzamt

Das Naturschutzamt besteht aus den vier nachfolgend genannten Fachbehörden:

  • Untere Naturschutzbehörde
  • Untere Landwirtschaftsbehörde
  • Untere Waldbehörde
  • Untere (Archäologische) Denkmalschutzbehörde

Aufgabenschwerpunkte der Unteren Naturschutzbehörde

Gebietsschutz

  • Neuausweisung, Überwachung und Betreuung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen
  • Erfassung, Überwachung und Betreuung von gesetzlich geschützten Biotopen
  • Zuständigkeit für die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete und Vogelschutz-gebiete des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 auf dem Gebiet des Landkreises
  • Erteilung von Genehmigungen sowie von Befreiungen und Ausnahmen von den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen
  • Prüfung des Vorkaufsrechtes nach § 66 Bundesnaturschutzgesetz ("Negativatteste")

Eine Karte der Flora-Fauna-Habitat-, Vogelschutz-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie der gesetzlich geschützten Biotope und Naturdenkmale finden Sie hier: 
Karte der Schutzgebiete

Artenschutz – national und international

  • Allgemeiner Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten einschließlich der Organisation von Artenhilfsmaßnahmen
  • Management gebietsfremder oder invasiver Arten
  • Überwachung des rechtmäßigen Besitzes oder des Handelns mit geschützten Tier- und Pflanzenarten
  • Überwachung von Tiergehegen
  • Erteilung von Befreiungen und Ausnahmen nach Artenschutzrecht

Landschaftspflege

  • Aufstellung des Landschaftsrahmenplans, in welchem die Ziele und Leitbilder des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Landkreis Hameln-Pyrmont festgelegt werden
  • Abfassung von naturschutzbehördlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu allen raumrelevanten Vorhaben und Fachplanungen
  • Genehmigung und Überwachung von Bodenabbauten und -verfüllungen im Landkreis
  • Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Landkreis durch Umsetzung der Naturschutzförderrichtlinie des Landkreises sowie des Naturschutzförderprogrammes „Lebendige Landschaft Hameln-Pyrmont“
  • Organisation des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ auf
    Landkreisebene
  • Durchführung von anlassbezogenen Kontrollen zur Umsetzung von „Cross Compliance“ (Gegenseitige Verpflichtung nach der EU-Verordnung zur gemeinsamen Agrarpolitik)

Aufgabenschwerpunkte der Unteren Landwirtschaftsbehörde

  • Abwicklung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs (Grundstücksverkehrsgenehmigung) für Landwirtschafts- und Forstflächen ab einer Größe von 0,5 Hektar (Neu ab 1.9.2022) 
    (bei Kauf-, Tausch-, Übergabe-, Erbauseinderandersetzungsverträgen etc.)
  • Anzeige von Pachtverträgen ab einer Größe von 0,5 Hektar (Neu ab 1.9.)

  • Wichtiger Hinweis für die Notarinnne und Notare:
    Zeugnisse müssen unter 0,5 ha Fläche nicht beantragt werden!

Aufgabenschwerpunkte der Unteren Waldbehörde

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft
  • Erteilung von Waldumwandlungsgenehmigungen
  • Erteilung von Erstaufforstungsgenehmigungen
  • Abfassung von waldbehördlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
  • Anordnung von Wiederaufforstungen

Aufgabenschwerpunkte der Archäologischen Denkmalschutzbehörde

  • Schutz und Sicherung archäologischer Bodendenkmale im Landkreis
  • Erteilung von Such- und Grabungsgenehmigungen
  • Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen bzw. Abfassung von denkmalschutzrechtlichen Stellungnahmen zu Vorhaben anderer Fachplanungen
  • Führung des Kulturdenkmal-Verzeichnisses